Seminarteilnahme

Gemäß Geschäfts- und Kassenordnung sind Seminarteilnahmen im Vorfeld dem KV-Vorstand anzuzeigen, wenn die Kosten durch den Kreisverband übernommen werden sollen.
Dafür bitte das Formular benutzen.

Anmeldung Seminarteilnahme.pdf (679.2 KB, PDF-Datei)

Anschließend könnnen entstandene Kosten über das Formular beim KV-Vorstand unter Beifügung von Belegen abgerechnet werden.

Seminarkostenabrechnung.pdf (613.4 KB, PDF-Datei)

Auszug aus der Geschäfts-und Kassenordnung:
7. Seminarkostenübernahme von Vorständen im Kreisverbandes Lünen-Selm e.V.

Eine Übernahme erfolgt ausschließlich bei Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, die vom Verband Wohneigentum NRW e.V. angeboten werden.
Die Gemeinschaftsvorstände haben die geplante Teilnahme eines Vorstandsmitgliedes an einer Veranstaltung dem Kreisvorstand umgehend schriftlich (z.B. per E-Mail) unter Vorlage der Anmeldung anzuzeigen. Erst wenn der Kreisvorstand seine Zustimmung zur Kosten-übernahme erteilt hat, kann eine Erstattung an den/die Teilnehmer*in erfolgen. Die/Der Teil-nehmer*in tritt mit den Kosten in Vorlage.
Der Kreisverband übernimmt die Teilnahmegebühren (für ein Einzelzimmer ) im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel
Der/die Teilnehmer/in hat dem Kreisverband die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Kosten durch Vorlage prüfbarer Belege zeitnah nach Beendigung der Veran- staltung nachzuweisen.

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