Service

GEMA-Konditionen für Veranstaltungen der Untergliederungen im Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.


Kreisverbände und Siedlergemeinschaften müssen Veranstaltungen, wie z.B. Siederfeste o.ä., bei der GEMA anmelden.
Hierunter fallen Aufführungen mit persönlichen Darbietungen von Musik, unabhängig davon, ob sie durch Berufs- oder Laienmusiker durchgeführt werden, Vorführungen an Hand von Projektionen beweglicher Bilder (Film) oder Standbildern (Diaschau) auf eine Leinwand, Wiedergabe d.h. das Abspielen vorbestehender Ton- oder Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendung.

Anmeldungen sollten rechtzeitig bei der
GEMA
Postfach 10 13 43
44013 Dortmund
Tel. 0231/577010
Fax 0231/57701120

eingereicht werden.

Die Kreisverbände und Siedlergemeinschaften erhalten auf die Vergütungssätze der GEMA 20 Prozent Sonderrabatt.

Überblick:
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/tarife-im-ueberblick/

Musiknutzer:
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/veranstaltungen-musiknutzer/


Wichtig:

Falls eine der o.g. Veranstaltungen nicht angemeldet wurde, wird z.Zt. bei Bekanntwerden des Verstoßes die doppelte Gebühr erhoben.

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