Bundeswettbewerb

Geeignet sind i.d.R. nur Gemeinschaften, deren Mitglieder in unmittelbarer Nähe zueinander wohnen (z.B. in einem Siedlungszug oder in einem Neubaugebiet) und nicht über ein ganzes Dorf oder eine ganze Stadt verteilt sind.

Grundsätzlich sollte die Gemeinschaft einen Großteil, der folgende Kriterien erfüllen.

Lebendige Nachbarschaft
? Nachbarschaftliches Miteinander und Zusammenhalt in der Gemeinschaft
? Beratung, Unterstützung und Hilfestellung durch die Gemeinschaft bei persönlichen Alltagsproblemen
? Unterstützung bei der Besorgung täglicher Bedarfsgüter und bei einfachen Erledigungen
? Miteinander der Generationen
(z. B. Übernahme von Aufgaben der älteren Generation zur Entlastung der berufstätigen Generation und umgekehrt)
? Aktivitäten für Jugendliche (Betreuter Jugendtreff, kontinuierliche Freizeit¬gestaltung, Zeltlager, Reisen)
? Aktivitäten zur Integration ausländischer Mitbürger und Mitbürgerinnen
? Nachbarschaftliche Ressourcen mobilisieren zur Unterstützung und Betreu¬ung von Senioren (Mittagstisch, Entlastung pflegender Angehöriger, Aktivi¬täten mit Demenzerkrankten)
? Angebote für besondere Zielgruppen
(Kinderbetreuung, Themen-Stammtisch, Musikgruppe etc.)
? Beteiligung an gemeindlichen Initiativen
? Zusammenarbeit mit der Kommune (Siedlungsentwicklung)
? Vermeidung von Leerstand
? Maßnahmen zur Sicherung des Wohneigentums bei Generationswechsel (Beratung Schenken/Vererben, Veräußern)
? Aktionsbündnis für bestimmte Anliegen
? Digitalisierung (Internetplattformen, wie Vernetzung von Nachbarschaft, Carsharing)
Gelebte Nachhaltigkeit

o Energieeffizienz
? Allgemeine Feststellungen zum technischen und optischen Zustand der Haupt- und Nebengebäude
? vorhandene Technik zur Deckung des Energiebedarfes (konventionelle kontra regenerative Energieträger und -systeme)
? Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe bei Modernisierungen oder Neubau
? Nutzung von Möglichkeiten des gemeinsamen Wirtschaftens
(z.B. Blockheizkraftwerk, gemeinsame Bestellung von Energieträgern, gemein¬same Nutzung größerer Gerätschaften)
? Einsatz Smart-Home-Technologien
? Energieberatung
o Barrierereduzierung
? barrierereduzierter Zugang zum Grundstück und Gebäude
? Aspekte zur Barrierereduzierung sowohl hinsichtlich Wohnkomfort für die Nutzung für junge Familien, aber auch langfristiger Nutzung des Wohn¬eigentums durch ältere Bewohnerinnen und Bewohner
? Umbauten, beispielsweise von Bad/WC
? Anpassung der Immobilie an die Lebensphase
? Mehrgenerationen-Wohnen
? Wohnberatung durch Gemeinschaft oder Verband
? Sicherheit durch Einbruchschutz
? Einsatz Smart-Home-Technologien
o Ökologie
? Reduzierte Flächenversiegelung
? Dachbegrünung/ Energetisch wirksame Fassadenbegrünungen
? Regenwasserrückhaltung
? Standortgerechte Verwendung von Gehölzen
? Vielfalt und Artenreichtum der Pflanzenwelt bei der Gartennutzung und gestaltung
? Mitgestaltung sogenannten Öffentlichen Grüns u.a. mit der Kommune
Sonderbewertungen
o Zusätzliche Sonderbewertungen sind durch die Jury bei außergewöhnlichen Leistungen oder "Leuchturmprojekten" möglich, wie beispielsweise Niedrigenergiehaus (entsprechend Standard KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus)
o gelungene ausgewogene Nachverdichtung

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.