Arbeitsstunden getrennt in Rechnung stellen

Tipps für Handwerkerleistungen

Um Handwerkerarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen zu können, muss die Rechnung eine bestimmte Form haben. Steuerzahler sollten beim beauftragten Betrieb die separate Ausweisung von Arbeitsleistung und Materialkosten erbitten, rät der Zentralverband des Deutschen Handwerks. Denn Ausgaben für das Material sind nicht steuerlich begünstigt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Außerdem muss die Rechnungssumme auf das Konto des Betriebs überwiesen werden.
Privatpersonen können seit 2006 bis zu 20 Prozent vom Arbeitslohn aus Handwerksrechnungen bei bestimmten Modernisierungen oder Renovierungen (Tapezieren, Teppichverlegung usw.), maximal aber 600 Euro von der Steuerschuld abziehen

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