Rechtsschutzversicherung

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

    (im Mitgliedsbeitrag enthalten)




  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

    (im Mitgliedsbeitrag enthalten)





Die Versicherungssumme beträgt € 500.000,- je Rechtsschutzfall.

Die vom Mitglied zu tragende Selbstbeteiligung beträgt 150 € je Rechtsschutzfall. Sie erhöht sich auf 300 € je Rechtsschutzfall, soweit die Interessenwahrnehmung des Mitgliedes im Zusammenhang mit nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht steht.

Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung nur der Anwalt des Landesverbandes durchführt und nur unsere Geschäftsstelle eine Kostendeckungszusage bei dem Versicherer eingeholen kann.

Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten mit Beginn der Erfassung der Mitgliedschaft beim Verband.

Hinweis zum Datenschutz

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.