Ausbau BAB A5 in Frankfurt

Vertreter des VWE Hessen und der Siedlergemeinschaft Goldstein treffen sich im Wirtschaftsministerium mit Staatssekretär Jens Deutschendorf zum Gespräch über den geplanten BAB A5-Ausbau in Frankfurt.

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v.l.n.r. Stefan Gegner (SG Goldstein), Staatssekretär Jens Deutschendorf, Michael Schreiber (Vorsitzender VWE Hessen), Heinz-Jürgen Quooß (Geschäftsführer VWE Hessen)   © Michael Schreiber
Der VWE erläutert die aktuelle Situation der BAB A5 im Bereich Westkreuz bis Frankfurter Kreuz. Positiv ist, dass das Land Hessen sich gegen einen zehnspurigen Ausbau im beschleunigten Verfahren positioniert hat. Negativ ist, dass die Autobahnkreuze hiervon ausgeschlossen sind und ein ausreichender Lärmschutz nur in Verbindung mit dem Ausbau zugesagt wurde. Bereits jetzt sind die Bewohner der unmittelbar an der Autobahn befindlichen Siedlungen Goldstein und Griesheim-Lindenhag stark beeinträchtigt. Sollte es zu einem Ausbau kommen, sind in Frankfurt-Goldstein die unmittelbar an der Autobahn liegenden Grundstücke betroffen, wo es Enteignungen geben wird.

Die Ausbaupläne basieren auf den Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahre 2016 und bilden nicht die aktuellen und künftigen Verkehrsströme ab.
Die durchschnittliche Lärmbelastung Tag/Nacht liegt bei 75 dB. Nach der TA Lärm liegen die zumutbaren Grenzwerte tagsüber bei 65 dB und nachts bei 57 dB. Die Lärmbelastungen sind ursächlich dem gestiegenen Verkehrsaufkommen geschuldet. Eine Anpassung des vorhandenen Lärmschutzes wurde nicht vorgenommen. Eine Verbesserung des Lärmschutzes würde der Stadt Frankfurt ca. 700 Mio. EUR kosten und ist daher nicht realisierbar.
Der Vorschlag eines Tempolimits wurde abgelehnt, da die Lärmreduzierung nicht ausreichend ist, um die Grenzwerte einzuhalten.
In einem Pressebericht hat der Verkehrsexperte Prof. Geistefeld von der Ruhr-Universität Bochum geäußert, dass ein Ausbau der A5 nur in Verbindung mit den Autobahnkreuzen möglich ist und die Einfädel- und Ausfädelspuren so lang sind, dass sie sich über die gesamte Länge zwischen Westkreuz und Frankfurter Kreuz strecken.

Staatssekretär Deutschendorf sieht den Ausbau zeitlich nicht so eng bemessen. Für den Ausbau, egal ob im beschleunigten oder einfachen Verfahren, ist ein Planfeststellungsverfahren durch das Land Hessen vorzunehmen. Im Planfeststellungsverfahren sind aktuelle Verkehrsstudien und -Prognosen zur berücksichtigen. Außerdem wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, bei dem Betroffene und sonstige am Verfahren beteiligte angehört werden.
Enteignung ist das letzte Mittel und muss unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten abgewogen werden.
Für den Abschnitt auf der A5 zwischen Westkreuz und Frankfurter Kreuz ist nichts geplant.

Staatssekretär Deutschendorf sagt folgende Prüfungen zu:
1. Wie wird sich der Ausbau des Westkreuzes nach Süden auswirken?
2. Kann ein Tempolimit realisiert werden?
3. In welchem Zustand befindet sich die Europabrücke und mit welcher Lebensdauer?

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