Härtefallhilfe bei überhöhten Heizkosten

Für Eigenheimbesitzer und Mieter, die durch die Nutzung von Heizöl, Flüssiggas, Pellets und Ähnlichem hohe Heizkosten zu tragen haben, wurde eine Heizkosten-Unterstützung ins Leben gerufen. Dieser Zuschuss kann von hessischen Verbrauchern auf einer Online-Plattform beim Land beantragt werden.

Dieses Unterstützungsprogramm, das auf Bundesebene entwickelt wurde und nun von den Bundesländern eingeführt wird, greift erst, wenn Verbraucher ab einer gewissen Belastungsgrenze betroffen sind. Das bedeutet, nicht jeder Haushalt qualifiziert sich automatisch für diese Unterstützung und kann einen Antrag stellen. Erst wenn die errechnete Belastung einen bestimmten Betrag übersteigt, kann eine Rückerstattung vom Staat erwartet werden.
Für jeden verwendeten Energieträger hat die Bundesregierung einen Referenzwert festgelegt. Beispielsweise liegt dieser für Heizöl bei 71 Cent pro Liter. Nach der gegebenen Berechnung müssen Verbraucher grundsätzlich das Doppelte des jeweiligen Referenzpreises selbst tragen. Erst wenn die Kosten den doppelten Referenzpreis übersteigen, werden 80 Prozent der Mehrkosten erstattet. Im Falle von Heizöl bedeutet dies, dass Haushalte pro Liter einen Preis von 1,42 Euro selbst aufbringen müssen. Wer das Heizöl im Jahr 2022 teurer eingekauft hat, kann eine Rückerstattung erhalten.

Bedingungen für die Rückerstattung von Energiekosten

Es gilt jedoch eine weitere Regel: Der Mindestbetrag der Rückerstattung liegt bei 100 Euro, der Höchstbetrag, der Privathaushalten zurückerstattet werden kann, beträgt 2.000 Euro. Dies bedeutet, dass Antragsteller, deren Erstattungsbetrag unter 100 Euro liegt, leider keine Unterstützung erhalten.>br/>Zu beachten ist, dass nur die Kosten für den Erwerb von Energie berücksichtigt werden, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 angefallen sind. Hierfür müssen die entsprechenden Rechnungen vorliegen, die den Kauf in diesem Zeitraum belegen. Es ist daher wichtig, vor der Antragstellung zu prüfen, ob die Energiekosten im Jahr 2022 tatsächlich so hoch waren, dass sie das Doppelte des Referenzwertes überschritten haben.
Empfänger öffentlicher Unterstützungsleistungen - wie etwa Sozialhilfe oder Bürgergeld - sind nicht antragsberechtigt.

Wie lauten die jeweiligen Referenzpreise?

Die individuellen Berechnungen basieren auf den Referenzpreisen für die verschiedenen Energieträger. Die Bundesregierung hat folgende Preise festgelegt (alle Preise inkl. MwSt.):

  • Heizöl: 71 Cent pro Liter

  • Flüssiggas: 57 Cent pro Liter

  • Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm

  • Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm

  • Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter

  • Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm

Die Antragsfrist für die Unterstützung bei hohen Heizkosten endet am 20. Oktober 2023.

Hier geht es zur Antragstellung: Antragstellung Härtefallhilfe Heizkosten

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