Bauherrenhaftpflichtversicherung

Auch wenn Sie in Eigenregie bauen oder umbauen, müssen Sie an mögliche Gefahren denken.
Als Bauherr haften Sie beispielsweise, wenn sich ein Kind auf Ihrer nicht umzäunten Baustelle verletzt - ein Schild "Betreten verboten" genügt nicht. Oder Sie bauen auf Ihrem Grundstück eine Garage, und das Haus nebenan wird bei den Arbeiten beschädigt. In solchen Fällen kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zum Zuge.

Diese Versicherung ist in der Mitgliedschaft enthalten - eine Absicherung, die jeder Bauherr haben sollte:
Versichert sind Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten bis zu einer Versicherungssumme von 10 Mio. EURo, bei einer Bausumme bis zu 750.000 Euro.

Bauherreninformation.pdf (139.8 KB, PDF-Datei)

Bitte beachten: Vor Beginn einer Baumaßnahmen ist diese der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Mitteilung der Baumaßnahme.pdf (173.1 KB, PDF-Datei)

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