+++ BAUHERREN-INFORMATIONEN +++

Der Verband Wohneigentum Hessen e.V. informiert über Bauversicherungen

Rohbau

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Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Bei der Errichtung eines Hauses bestehen für den Grundstückseigentümer als Bauherr verschiedene Haftungsmöglichkeiten, die ihm weder sein Architekt noch der Bauunternehmer abnehmen kann. So haftet der Bauherr für Schäden, die anderen Personen durch die Tatsache des Bauens entstanden sind, z.B. weil er seiner Aufsichtspflicht über die Beleuchtung und Sicherung der Baustelle oder seiner Verpflichtung zur Straßenreinigung nicht nachgekommen ist.

Eine Schadenersatzpflicht kann sich etwa auch daraus ergeben, dass infolge Aushebens der Baugrube und mangels anderweitiger Befestigung, der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verloren hat.

Im Unglücksfall können ihm also hohe Schadenersatzansprüche drohen, wenn zum Beispiel ein Passant durch herabfallende Bauteile verletzt wird oder ein Kind von einer ungeschützten Terrasse fällt. Auch das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" befreit ihn nicht von seiner Verantwortung.

Viele Schäden lassen sich kaum aus eigener Tasche finanzieren. Wenn Personen zu Schaden kommen, kann dies schnell sehr teuer werden: Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente für die Opfer oder Hinterbliebenen können auf den Bauherrn zukommen.

Zwar steht der Bauherr theoretisch mit seiner Verantwortung für die Baustelle nicht alleine da. Die mit der Bauleitung beauftragten Architekten und die für die Bauausführung verantwortlichen Handwerker müssen ebenso auf Sicherheit achten. Der Bauherr ist aber verpflichtet, sich persönlich von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen zu überzeugen. Die Tätigkeiten der Baufirmen muss er im Rahmen des Zumutbaren überwachen.

Doch selbst wenn die Hauptschuld an einem Schaden beim Bauunternehmen liegt, kann der Ge-schädigte den Bauherrn voll zur Verantwortung ziehen. Dieser haftet nämlich gesamtschuldnerisch gegenüber dem Geschädigten in voller Höhe. Ist die verantwortliche Firma pleite, muss der Bauherr auch nur bei geringem Mitverschulden den vollen Schaden ersetzen.

Deshalb ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für jeden Bauherrn.

Hinweis: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in der Mitgliedschaft des Verband Wohneigentum Hessen e.V. kostenfrei bis zu einer Bausumme von 750.000 € enthalten bei einer Versicherungssumme von 10 Mio. €


Bauleistungsversicherung

Finanzielle Risiken drohen dem Bauherrn nicht nur aus seiner gesetzlichen Haftpflicht.

Der Bauherr trägt auch die Kosten für beschädigte oder zerstörte Bauleistungen, die aus unvorhersehbaren Gründen nochmals ausgeführt werden müssen. Schäden durch höhere Gewalt und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse wie Sturm, Hagel und Überschwemmung gehören ebenso dazu wie auch der Diebstahl fest eingebauter Teile.

Dieses Kostenrisiko wird von der Bauleistungsversicherung übernommen. Die Bauleistungsversicherung ist sozusagen eine "Kaskoversicherung" für das entstehende Bauwerk.

Hinweis: Die Bauleistungsversicherung kann kostengünstig über Partner des Verband Wohneigentum Hessen e.V. abgeschlossen werden.

Feuerversicherung während der Rohbauzeit

Die Feuerversicherung für Rohbauten ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie gilt für das im Bau befindliche Gebäude vom Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit. Versicherungsschutz besteht für die fertig gestellten Gebäudeteile sowie für Baustoffe gegen Feuerschäden. Die Feuerversicherung für Rohbauten wird im Rahmen der Wohngebäudeversicherung beitragsfrei angeboten.

Hinweis: Die Wohngebäudeversicherung inklusive der beitragsfreien Rohbaufeuerversicherung kann kostengünstig über Partner des Verband Wohneigentum Hessen e.V. abgeschlossen werden.

Ihr Partner für diese Versicherungen

Verband Wohneigentum Hessen e.V., Neuhausstraße 22, 61440 Oberursel
Tel.: 06171/21811, Fax: 06171/25737, Email: hessen@verband-wohneigentum.de


Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für alle Arbeits- und Wegeunfälle in Zusammenhang mit Bauarbeiten. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Versichert sind sämtliche Personen, die an dem Bauvorhaben tätig sind, mit Ausnahme des Bauherrn und dessen Ehegatte. Für Helfer, die im Rahmen einer Gefälligkeitsleistung tätig werden, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Jeder Bauherr ist verpflichtet, Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Sanierungen, usw.) der zuständigen BG BAU vor Beginn anzuzeigen. Die Anmeldung kann online unter Privates Bauvorhaben anmelden vorgenommen werden.
Die Beitragspflicht bezieht sich auf die geleisteten Helferstunden. Da es sich um eine gesetzliche Unfallversicherung handelt, können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder verhängt werden.

Hinweis: Eine private Unfallversicherung für den Bauherrn kann kostengünstig über Partner des Verband Wohneigentum Hessen e.V. abgeschlossen werden.




Kontakt:
BG BAU Frankfurt
Tel.: 0800-3799100
www.bgbau.de

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