Fristen bei Schadensmeldung wahren


So muss er den Schaden unverzüglich der Polizei anzeigen und eine Stehlgutliste vorlegen. Wer sich beispielsweise erst nach einigen Wochen bequemt, diese Liste einzureichen, darf sich nicht wundern, wenn die Hausratversicherung sich weigert, den entstandenen Schaden zu ersetzen. In einem konkreten Fall ging die Stehlgutliste zu einem Raubschaden, bei dem Gegenstände im Wert von etwa 35.000 Euro entwendet worden sein sollen, erst fünf Wochen nach dem behaupteten Versicherungsfall bei der Polizei ein. Damit war eine versicherungsvertragliche Obliegenheit verletzt und die Versicherung von der Leistung befreit (OLG Köln, QZ: 9 U 87/02).

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