Schutz bei Elementarschaden Freiwillige oder Pflichtversicherung?

Im Sommer 2017 sind in Teilen Deutschlands Stark- und Dauerregenfälle niedergegangen, die meteorologisch mit dem Elbehochwasser 2002 vergleichbar seien, meldete der Deutsche Wetterdienst (DWD). Klimamodelle prognostizieren zunehmende Unwetter. Auch Gebiete, die von Hochwasser und Erdrutsch bislang verschont waren, sind betroffen. Der Schutz vor Unwetterschäden wird vordringlich.

Hauseinfahrt im Hochwasser
Schneller, als man denkt ...   © Lentner/FUG-Verlag

"Eine bundesweit solidarische und bezahlbare Pflichtversicherung - das ist die Forderung des Verbands Wohneigentum", stellt Präsident Manfred Jost klar. Allein die versicherten Sachschäden an Gewerbe- und Industriebetrieben, aber auch an Häusern und Hausrat, belaufen sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich 2,4 Milliarden Euro, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet. Für Eigenheimbesitzer kann eine Überschwemmung durchaus Schäden von 100.000 Euro und mehr verursachen und damit existenzbedrohend sein.

Das Risiko steigt

Viele Hauseigentümer unterschätzen das Risiko, doch Starkregen kann fast überall große Schäden anrichten. Die übliche Wohngebäudeversicherung schützt meist nur vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, aber nicht vor Elementarschäden wie Überschwemmung oder Erdrutsch.

Die Elementarversicherung wird als Zusatz angeboten. Problem: Die Prämien richten sich nicht nur nach dem Wert von Haus und Grundstück, sondern auch nach der Gefahrenklasse des Wohngebiets. Bianca Boss vom Bund der Versicherten stellte fest, dass dort, wo "die Gefahr für Hochwasser in regelmäßigen, kurzen Abständen hoch ist, meist kein Versicherungsschutz mehr gewährt wird". In anderen Gebieten könne die Jahresprämie bis zu 1.500 Euro teuer werden.

Hilfe?

Anfang Juni 2017 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt, dass künftig Hilfszahlungen aus Steuergeldern, die über Soforthilfen hinausgehen, nur noch gewährt werden sollen, wenn sich jemand erfolglos um Versicherungsschutz bemüht hatte oder ihm dieser nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, betonte, damit solle zwischen zumutbarer Eigenvorsorge und Inanspruchnahme der Solidargemeinschaft vermittelt werden. Ziel sei auch, die Versichertenquote zu erhöhen. Gegen die Mehrheitsmeinung der CDU setzt sich Stanislaw Tillich (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, für einen bezahlbaren Versicherungsschutz auch in Hochrisikogebieten ein. Die Pflichtversicherung sei eine Möglichkeit, so Tillich.

Prävention stärken

Gegen eine Pflichtversicherung spricht sich der GDV aus, der meint, es gäbe ausreichend bezahlbare Versicherungsangebote. Die Versichertenquote sei in den letzten Jahren immerhin auf durchschnittlich rund 40 Prozent gestiegen. Die Quote ist nur dort hoch, wo, wie in Baden-Württemberg oder den neuen Bundesländern, ehemals Versicherungspflicht galt.

Als weiteres Argument gegen die Pflichtversicherung wird angeführt, dass damit der Anreiz für präventive Maßnahmen wegfiele. Hier nennt der GDV aber nicht die geschädigten Hauseigentümer, sondern die Kommunen, die Bauland in Flussauen ausweisen oder den Bau von Regenrückhaltebecken und Deichen vernachlässigen. Eigenes Zutun des Hausbesitzers wie fehlende Rückstauventile im Abwasserkanal oder übermäßige Versiegelung rund ums Haus kann sicher die Lage verschärfen. Doch dies wäre bei der Frage des Mitverschuldens in Rechnung zu stellen.

Ultima ratio

Eine Pflichtversicherung ist sicher das letzte Mittel, um dem Risiko individueller Existenzvernichtung vorzubeugen. Aber obwohl seit einigen Jahren die Unwetter tendenziell zunehmen und die Schäden - auch aufgrund höherer Werte - steigen, bietet die Versicherungswirtschaft noch keinen befriedigenden Schutz an. Die politische Lösung, den Versicherern die Fälle abzunehmen, in denen sie keinen Vertrag oder keine wirtschaftlich unvertretbaren Konditionen anbieten, wälzt die Last auf den Steuerzahler ab. Da liegt der Vorteil einer Versicherungspflicht jedes Hauseigentümers auf der Hand: Als bundesweite Solidarversicherung der potenziell Betroffenen wären bezahlbaren Prämien möglich.

Ue

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