Unkrautchemikalie Glyphosat Verband Wohneigentum plädiert für Verbot

Ergänzung 15. März 2017: Aufgrund mangelnder Nachweisbarkeit stuft ECHA Glyphosat als nicht gesundheitsgefährdend ein

Die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) stuft das Unkrautvernichtungsmittel als nicht krebserregend ein. Grund: Die verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Erkenntnisse erfüllten nicht die Kriterien, um Glyphosat als krebserregend zu bewerten. Damit wird es wahrscheinlicher, dass die Chemikalie weiterhin in der EU zugelassen bleibt. An unserer kritischen Position ändert das nichts: Denn neben möglichen Gesundheitsgefahren ist ein weiterer Kritikpunkt, dass die Verwendung des Pflanzenschutzmittels im höchsten Maße die Artenvielfalt gefährdet.

Bonn, 15. April 2016 - Glyphosat: Im Bereich Unkrautbekämpfung ist es weltweit der am häufigsten verwendete Wirkstoff. Bis Juni werden die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten darüber entscheiden, ob das Pestizid weiter zugelassen wird. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft es als "wahrscheinlich krebserregend" ein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) halten es hingegen insoweit für unbedenklich. Leiden tut auf jeden Fall die biologische Vielfalt.

Blumenwiese
Artenvielfalt   © Martin Breidbach
Der Verband Wohneigentum, der bundesweit größte gemeinnützige Verband, der sich für die Interessen der selbstnutzenden Wohneigentümer einsetzt, bietet seit seinen Anfängen vor fast 100 Jahren Fachberatung rund um den Garten an. Jedes Eigenheim hat einen Hausgarten, vielfach gibt es Nutzgärten. Der naturnahe Umgang mit dem Garten, die Sorge um Flora und Fauna im Sinne eines nachhaltigen, gesunden und für künftige Generationen lebbaren Naturraums ist ein Kernanliegen des Verbands.

Forderung: Glyphosat-Verbot

Im Juni 2016 läuft die EU-weite Genehmigung für das Unkrautvernichtungsmittel aus. Die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen bis dahin darüber entscheiden, ob Glyphosat weiter zugelassen wird oder nicht. In einer Abstimmung am 13. April 2016 hat das EU-Parla-ment die Empfehlung abgegeben, Glyphosat nur unter einschränkenden Bedingungen zuzu-lassen: Verbot des Einsatzes im privaten und kommunalen Bereich und landwirtschaftlicher Einsatz nur in sogenannten Vorernte-Anwendungen. Außerdem soll die Zulassung nur für weitere sieben statt der anvisierten 15 Jahre gelten. Die Empfehlung ist nicht bindend.

Der Verband Wohneigentum setzt sich zusammen mit Umwelt- und Verbraucherschützern weiterhin für ein umfassendes Glyphosat-Verbot im Haus- und Kleingartenbereich, auf öffentlichen Flächen sowie in der Landwirtschaft ein. Solange ernsthafte Bedenken nicht ausgeräumt sind, sollte die EU die Zulassung nicht weiter verlängern. Der Schutz der Gesundheit und die Sorge um die Biodiversität müssen Vorrang haben.

  • Es ist nicht auszuschließen, dass Glyphosat krebserregend ist.

  • Glyphosat steht nicht nur unter Verdacht, krebserregend zu sein. Es greift sichtbar in Flora und Fauna ein: durch die gezielte und umfassende Vernichtung von Pflanzen leidet die einheimische Pflanzenvielfalt schwerwiegend. Damit gehen Nahrungsquellen für Insekten, Vögel und Kleinsäuger verloren, was zum Artensterben beiträgt.

  • Glyphosat wird in Haus- und Kleingärten und in weiten Teilen immer noch auf öffentlichen Flächen - auch mangels ausreichender Kenntnisse - unsachgemäß genutzt. Wird es in der Landwirtschaft ausgebracht, steigt zum einen die Belastung insgesamt, zudem können durch Verwehen oder Ausspülen die Gärten der Anrainer betroffen werden.

Zum Hintergrund

Glyphosat ist seit 1974 - unter dem Namen "Roundup" - auf dem Markt. Inzwischen ist der Wirkstoff Bestandteil von zahlreichen Unkrautvernichtungsmitteln und wird vielfältig eingesetzt: in der Landwirtschaft, im Forst, im Obstbau, auf industriell genutzten Flächen, auf Bahngleisen, Wegen und Plätzen und auch in Hausgärten. Glyphosat wirkt über die Blätter: es hemmt die Stoffwechselprozesse und lässt die Pflanzen verwelken. Nur resistente Pflanzen - gentechnisch manipulierte Nutzpflanzen bzw. präpariertes Saatgut oder Pflanzen, die mittlerweile Resistenz entwickelt haben - überstehen die Behandlung mit der Chemikalie. Die Hersteller von glyphosathaltigen Mitteln bieten daher entsprechendes Saatgut an.

Gefährlich? Unbedenklich?

Schon lange stehen die Chemikalie und ihre Zusatzstoffe im Verdacht, neben der Vielfalt der Arten auch die Gesundheit von Mensch und Tier zu gefährden. Ob im Bier, Obst oder Brot - Untersuchungen weisen Spuren von Glyphosat in vielen konventionell erzeugten Lebensmitteln nach. In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts (UBA) konnte eine "eindeutige Anreicherung von Glyphosat im Urin von Menschen" festgestellt werden. Ebenso wurde Glyphosat in baumwollhaltigem Hygiene- und Verbandsmaterial nachgewiesen. Forscher vermuten negative Auswirkungen auf das menschliche Hormonsystem. Experten der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben den Wirkstoff im vergangenen Sommer zudem als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft.

Die maßgeblichen Behörden wie das deutsche Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sehen das jedoch anders. Nach einer Prüfung aktueller Daten halten sie das Pflanzenschutzmittel weiterhin insgesamt für unbedenklich.

Neubewertung gefordert

Vieles beim Thema Glyphosat ist nicht transparent. Umweltschützer und Abgeordnete des Umweltausschusses der EU fordern deshalb, dass alle Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden und drängen auf eine neue, unabhängige Untersuchung des umstrittenen Pflanzengifts. Gegen "zu viel" Transparenz sträubten sich die großen Hersteller Glyphosat Task Force und Monsanto noch. Hoffnung liegt jetzt auf der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die derzeit an einer umfangreichen Neubewertung von Glyphosat arbeitet.

Glyphosat im Hausgarten

Eine bundesweite Umfrage unter Eigenheimbesitzern zum Thema Pflanzenschutz zeigte im Jahr 2014, dass die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auch im privaten Garten weit verbreitet ist - sei es aus Unkenntnis, sei es aus Gewohnheit. Laut Auskunft unserer Gartenberater stellt auch hier besonders Glyphosat eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Nicht zuletzt, weil gerade Unkrautbekämpfungsmittel mit diesem Wirkstoff häufig auf Flächen wie Wegen und Zufahrten angewendet werden, obwohl sie in Deutschland dort heute schon nicht zugelassenen sind. Denn von hier aus kann Glyphosat, welches als schädlich für Wasserorganismen gilt, durch Abwaschung direkt in Gewässer gelangen. Dem gilt es durch ein klares Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Mitteln und Information über alternative, naturverträgliche Methoden der Unkrautverminderung vorzubeugen.

Ergänzung 1. Juli 2016: weitere 18 Monate

Gegen den Widerstand einiger Mitgliedsstaaten verlängert die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat erneut um 18 Monate. Und das, obwohl das EU-Parlament bei einer Abstimmung am 13. April 2016 die Empfehlung abgegeben hatte, Glyphosat nur unter einschränkenden Bedingungen zuzulassen: Verbot des Einsatzes im privaten und kommunalen Bereich und landwirtschaftlicher Einsatz nur in sogenannten Vorernte-Anwendungen. Solche Empfehlungen sind allerdings nicht bindend.

Ergänzung 12. Juli 2016: verschärfte Auflagen

Eine neue Entscheidung der EU-Kommission, der die Mitgliedsstaaten zustimmten: Künftig gelten für Glyphosat verschärfte Auflagen. In Parks oder auf Spielplätzen darf es nur noch eingeschränkt zum Einsatz kommen. Außerdem soll in Zukunft kontrolliert werden, ob das Pflanzenschutzmittel vor der Ernte in jedem Fall zum Einsatz kommen muss. Wie bereits Anfang Juli beschlossen, gilt die Zulassung aber nur für 18 Monate. Bis dahin werden die Untersuchungs-Ergebnisse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erwartet.

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Ergänzung 15. März 2017: Aufgrund mangelnder Daten stuft ECHA Glyphosat als nicht krebserregend ein

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