Grunderwerbsteuer Eigenheim-Bauherren entlasten!

Für die meisten Parteien, die momentan um eine handlungsfähige Regierung kämpfen, steht es außer Frage: Über Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer sollen vor allem junge Familien entlastet werden. In Baden-Württemberg hat sich das Steueraufkommen seit 2011 fast verdoppelt. Der Verband Wohneigentum fordert nicht nur die Rücknahme der Erhöhung - sondern über eine Reform des Bundesgesetzes die komplette Abschaffung der Grunderwerbsteuer für die selbstgenutzten vier Wände. 

Bauplatz/Rotes Haus
© KfW-Bildarchiv / Heinrich Völkel, OSTKREUZ
Als der Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2011 die Grunderwerbsteuer erhöhte, trat schon bald das ein, was beispielsweise der Verband Wohneigentum Baden-Württemberg von Anfang an befürchtet hatte: Die Neuregelung machte vor allem das Bauen und das Kaufen von Immobilien teurer. Leidtragende waren - gerade wegen der gestiegenen Preise für Bauland, Material und Handwerker - in erster Linie die jungen Familien. Die Baunebenkosten - und der große Brocken Grunderwerbsteuer - verteuern den Erwerb schnell um eine fünfstellige Summe.

Jetzt, gegen Ende des Jahres 2017, wird es wieder spannend. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit steht uns mit der neuen Bundesregierung auch eine Neuregelung der Grunderwerbsteuer bevor. Allein die Zahlen sprechen dafür: Das Steueraufkommen hat sich in den letzten Jahren nahezu verdoppelt! Die Positionen der verhandelnden Partner sind teilweise nicht sehr weit voneinander entfernt. So fordert die Union für die Jamaika-Koalition beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie einen Steuerfreibetrag von 100.000 Euro. Die FDP könnte sich sogar vorstellen, dass 500.000 Euro steuerfrei bleiben.

Verband Wohneigentum fordert die Abschaffung der Steuer 

Einen Vorstoß in diese Richtung machte bereits die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Düsseldorfer CDU/FDP-Regierung startete eine Initiative im Bundesrat, wonach der Steuerfreibetrag bei 250.000 Euro liegen soll. Auch in Baden-Württemberg sieht die Regierung gute Chancen, dass sich hier etwas tun könnte. So bekundete die Wirtschaftsministerin in Stuttgart, Nicole Hofmeister-Kraut (CDU) "grundsätzliche Sympathie" für die Vorschläge, nach denen zumindest die Freibeträge stark erhöht werden sollen.

Spekulationen freilich sollen auch in Zukunft erschwert werden. Dass genau das verhindert werden soll, darüber sind sich selbstnutzende Wohneigentümer einig. Und natürlich fordert der Verband Wohneigentum "die komplette Abschaffung der Grunderwerbsteuer für Eigenheimer", wie es Harald Klatschinsky sagt, der Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg. Solange dies nicht durchsetzbar scheint, fordert der Verband zumindest weitere steuerliche Entlastung durch Übergangsregelungen: "Das Bundesgesetz ändern, um Familien bei der teuersten Investition zu entlasten und für das selbstgenutzte Eigenheim von der Grunderwerbsteuer zu befreien ist notwendig", so Harald Klatschinsky. "Gerade in der augenblicklichen Situation mit großem Mangel an Wohnraum müssen von der Politik klare Signale kommen: Der momentane Steuersatz ist da einfach kontraproduktiv!"

Auf fünf Prozent erhöht - auf Kosten der Wohneigentümer 

Seitdem 2011 diese Steuer in unserem Bundesland von 3,5 auf 5 Prozent erhöht wurde, stiegen die Steuereinnahmen um rund 500 Millionen. Der Grund für den Alleingang des Landes war eine Klausel: Seit 2006 steht es den Ländern frei, den Steuersatz praktisch nach Belieben selbst festzulegen. Außer den Bayern und den Sachsen nutzen alle Bundesländer die vermeintliche Chance, satte Gewinne einzufahren - auf Kosten vor allem der selbstnutzenden Wohneigentümer. In manchen Ländern, etwa im Saarland oder Hessen, beträgt die festgelegte Steuer sogar 6,5 Prozent.

Die jetzt angedachte Entlastung privater Bauherren wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings geht der nicht weit genug. Das sieht nicht nur der Verband Wohneigentum so, auch zahlreiche weitere Organisationen unterstützen den Verband in seinen Forderungen - etwa Mieter- und Wohnungsbauverbände. Selbst das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln präsentierte bereits "Reformoptionen für die Grunderwerbsteuer", wenn auch mit Stufentarif. Mit der klaren Forderung nach Abschaffung der Grunderwerbsteuer positioniert sich fast nur der Verband Wohneigentum eindeutig auf der Seite seiner Mitglieder.

Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs unterlag die Grunderwerbsteuer übrigens dem Reich, danach bis 1969 dem Landesrecht der einzelnen Bundesländer. Erst 1970 fiel die Grunderwerbsteuer in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes, seit 1983 wird sie - mit Ausnahmen - einheitlich durch ein Bundesgesetz geregelt.

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